Hauptstraße 26, 25885 Wester-Ohrstedt
Tel.: +49 (0) 4847 8099201

Krankenkassen & Versicherungen
Kostenübernahme durch Krankenkasse
Abrechnung mit allen Kassen
Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel die Kosten für podologische Behandlungen. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können unsere Leistungen abrechnen.
Abrechnung über Heilpraktiker-Zusatzversicherung möglich
Für bestimmte podologische Behandlungen mit spezieller Indikation besteht die Möglichkeit, diese über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzurechnen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch begründet ist und im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis erfolgt.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Leistungen – wir stellen Ihnen gern eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus.
Sie haben Fragen zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung.